Insolvenzrecht
Abwehr und Prävention
Beratung von Vorständen und Geschäftsführern über den Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung, Prüfung der in Betracht kommenden Insolvenzgründe, Prüfung von Anfechtungstatbeständen und sonstigen insolvenzrechtlichen Einzelfragen, Beratung bei der Abwehr insolvenzrechtlicher Haftungsansprüche.
Fortführung und Abwicklung
Beratung bei der Fortführung, Übernahme und Abwicklung von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen.